Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ 1 Angebote

1.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.


§ 2 Kaufvertrag

2.1 Der Kaufvertrag ist abgeschlossen, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder die Lieferung ausführen.

2.2  Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.3 Mit Ausgabe dieser Allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden alle bisherigen ungültig.

2.4 Tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Käufers ein, oder werden solche bei Vertragsschluss bereits vorhandenen Umstände erst nachträglich bekannt, können wir vom Vertrag zurücktreten, wenn der Käufer trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug, zur Sicherheitsleistung oder zur Vorauszahlung bei einer Nachfrist von 3 Wochen nicht bereit ist.

2.5 Diese Bedingungen gelten für unsere Lieferungen an Kaufleute, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen, jeweils wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmergeschäft gehört.


§ 3 Preise

3.1 Aufträge des Käufers werden zu der jeweils am Tage der Lieferung gültigen Preisliste ausgeführt. Zu den Preisen kommt die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.

3.2 Lieferungen erfolgen unfrei, ausschließlich Verpackung.

3.3 Wir behalten uns vor, Kleinaufträge (Auftragswert unter Eur 150,–) per Nachnahme zu versenden.

3.4 Bei einem Auftragswert unter € 250,00 wird eine Bearbeitungspauschale von € 15,00 verrechnet.


§ 4 Versand

4.1 Die Gefahr geht mit der Absendung der Lieferung auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir die Versendungskosten tragen.

4.2 Wir behalten uns die Auswahl des Versandweges vor.

4.3 Sonderwünsche  bezüglich  der  Versandart  werden  nach  Möglichkeit  berücksichtigt,  gegen Erstattung der Mehrkosten.


§ 5 Lieferung

5.1 Gemäß Auswahl des Versandweges erfolgt die Lieferung schnellstmöglich. (innerhalb 24 Stunden per UPS Standard)


§ 6 Zahlung

6.1 Alle Zahlungen des Käufers gelten als auf die älteste offene Rechnung erfolgt und werden mit dieser verrechnet. Eine abweichende Bestimmung des Käufers ist unbeachtlich.

6.2 Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Wechsel gelten nicht als Zahlung. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Mahn- und Einzugskosten gehen zu Lasten des Käufers.


§ 7 Beanstandungen/Mängelansprüche

7.1 Vereinbarungen hinsichtlich der Beschaffenheit der Ware bedürfen der Schriftform.

7.2 Äußerlich erkennbare Mängel müssen unverzüglich bei Wareneingang, verborgene Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung geltend gemacht werden. Erfolgt die Anlieferung durch einen Spediteur, ist die Reklamation in dem Frachtbrief zu vermerken.

7.3 Sämtliche Ansprüche wegen Mängeln der gelieferten Waren beschränkten sich auf Ersatzlieferungen. Dem Käufer bleibt jedoch das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder – wenn nicht nur unerhebliche Mängel bestehen – von dem Vertrag zurückzutreten.

7.4 Unsere Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1  Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen und bis zur Begleichung eines etwa zu Lasten des Käufers sich ergebenden Kontokorrentsaldos bleiben alle Warenlieferungen in unserem Eigentum. Während der Dauer unseres Eigentumsvorbehaltes trägt der Käufer die volle Gefahr an der Ware, insbesondere auch die Gefahr des Abhandenkommens, zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.


§ 9 Haftungsausschluss

9.1 Soweit in den vorstehenden Vorschriften nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, haften wir nur, wenn uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.

9.2 Der Käufer muss Pro Pharma Automation e.U. umgehend schriftlich über tatsächliche oder erwartete Forderungen informieren, die die hier beschriebene Haftungsfreistellung auslösen könnten. Geschieht dies nicht, hat der Käufer keinen Anspruch auf die hier beschriebene Haftungsfreistellung. Nach der schriftlichen Benachrichtigung hat Pro Pharma Automation e.U. einzig und exklusiv das Recht, die Verteidigung gegen Forderungen im Rahmen der Haftungsfreistellung zu übernehmen und ist befugt, diese Forderungen nach eigener Maßgabe zu verhandeln oder zu einem Vergleich zu bringen. Der Käufer muss nach Maßgabe von Pro Pharma Automation e.U. bei der Verteidigung gegen Forderungen im Rahmen der Haftungsfreistellung kooperieren.


§ 10 Haftung

10.1 Schadensausschluss – Pro Pharma Automation e.U. haftet dem Käufer oder Dritten gegenüber in keinem Fall für spezielle, Folge-, indirekte, zufällige, beispielhafte oder strafrechtliche Folgen von Vertragsbruch, Gewährleistung, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit), Erfolgshaftung u. ä. Schäden dieser Art umfassen unter anderem Umsatzverlust, Verlust der Verfügbarkeit der Ausrüstung oder der zugehörigen Ausrüstung, Kosten für Ersatzausrüstung, Einrichtungen, Ausfallkosten, Baukostensteigerungen oder Forderungen der Kunden / Vertragspartner des Käufers aufgrund solcher Schäden. Der Käufer darf die hier beschriebene Ausrüstung erst dann an Dritte verkaufen, überschreiben oder vermieten, wenn er sich zuvor bei dieser Partei der Schutzvorkehrungen versichert hat, die Pro Pharma Automation e.U. in diesem Dokument gewährt werden.

10.2 Pro Pharma Automation e.U. übernimmt keine Haftung für Verluste, Forderungen, Kosten oder Schäden, die aufgrund von, begünstigt durch oder als Folge von Unterlassung seitens des Käufers oder Dritter entstehen (gleich, ob aus Fahrlässigkeit oder anderwertig).

10.3 Die gesamte Haftung von Pro Pharma Automation e.U. für alle Arten von Schäden oder Verlusten in Zusammenhang mit diesen Bedingungen, bzw. Mit den Produkten oder Services, die im Rahmen dieser Vereinbarung verkauft oder geliefert wurden, übersteigt in keinem Fall den Kaufpreis der Artikel, zu dem eine Forderung erhoben wird . Hieraus entstehende Gerichtsverfahren müssen innerhalb eines Jahres ab dem Datum beginnen, an dem das zu Grunde liegende Problem aufgetreten ist.

10.4 Verfristung: „Sollte ein Verfahren gerichtlich nicht innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt,ab dem der behauptete Schaden eingetreten ist, eingeleitet werden, so ist der Anspruch verfristet und verfällt.“


Gewährleistung Hardware:

 Wir  übernehmen eine  Gewährleistung von 12 Monaten  für  alle  Geräte  (mit  Ausnahme von Verschleißteilen). Dies gilt nur für die gelieferten Geräte, nicht für Personal- und Reisekosten, die sich aus einem Service-Fall ergeben können. Diese Kosten werden separat nach Aufwand und basierend auf unseren Service-Tarifen berechnet, die zum betreffenden Zeitpunkt gültig sind.

Gewährleistungsort ist der Lieferort.


§ 11 Sonstiges

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten.

11.2 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger  Vereinbarungen  unwirksam  sein  oder  werden,  so  wird  hiervon  die  Wirksamkeit  aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.



Elsbach, April  2013